UN—Lobbyarbeit und darüber hinaus,
Juni bis Dezember 2025
Berichterstattung zu Ukraine, Singapur, Russland, Südkorea, Kolumbien, Burkina Faso usw.
Zaira Zafarana, internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.«, brachte das Thema der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen während der 59. und 60. Sitzungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf ein. Darüber hinaus reichte sie gemeinsam mit ihrem Forschungsteam länderbezogene Berichte bei UN—Mechanismen ein, sowohl im Rahmen der Staatenüberprüfungen durch Vertragsausschüsse als auch für die offizielle Berichterstattung an den Menschenrechtsrat.
»Angesichts der weltweit alarmierenden Zunahme bewaffneter Konflikte wird das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen fortlaufend verletzt. Kriegsdienstverweiger*innen sind häufig von Verfolgung und Inhaftierung bedroht und werden zunehmend gezwungen, ihr Land zu verlassen«, betonte Zaira Zafarana. »Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das jederzeit ausgeübt werden können muss. Menschen, die den Kriegsdienst verweigern, setzen aktiv das Menschenrecht auf Leben um, von dem ⸻ wie vom UN—Menschenrechtsausschuss festgestellt ⸻ keinerlei Abweichung zulässig sein darf.«
Nachfolgend findet sich eine Übersicht der im UN—System eingereichten Stellungnahmen und Berichte. Die jeweiligen Links führen zu Webseiten mit dem vollständigen Text sowie weiteren Informationen, darunter Aufzeichnungen der entsprechenden UN—Arbeitssitzungen und ergänzende Materialien.
59. SITZUNG DES UN—MENSCHENRECHTSRATS
16. Juni 2025, Eritrea: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen des Interaktiven Dialogs mit der Sonderberichterstatterin zur Menschenrechtslage in Eritrea. Zaira Zafarana forderte die vollständige Anerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowie den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen, die im Ausland Asyl suchen. Zudem thematisierte sie die Militarisierung des Bildungswesens und die Rekrutierung von Minderjährigen. Weitere Informationen ↷
26. Juni 2025, Belarus: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen des Interaktiven Dialogs mit der Sonderberichterstatterin zu Belarus. Zaira Zafarana stellte die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, einschließlich des Bildungssystems, dar, die zu einer frühzeitigen Konfrontation Minderjähriger mit militärischen Trainings führt. Sie forderte Belarus auf, das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowie die Resolution der Generalversammlung zur Todesstrafe zu respektieren. Weitere Informationen ↷
3. Juli 2025, Ukraine: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen des Interaktiven Dialogs zur mündlichen Aktualisierung des Hohen Kommissars zur Menschenrechtslage in der Ukraine sowie zum Zwischenbericht des Generalsekretärs zur Menschenrechtslage auf der Krim. Zaira Zafarana äußerte Besorgnis über die von russischen Streitkräften in den besetzten Gebieten der Ukraine durchgeführte Zwangsmobilisierung und die fortgesetzten Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Zudem erwähnte sie drei Fälle von Kriegsdienstverweiger*innen, deren Verfahren beim Verfassungsgericht der Ukraine anhängig sind. Weitere Informationen ↷
60. SITZUNG DES UN—MENSCHENRECHTSRATS
11. August 2025, Kolumbien: Schriftliche Stellungnahme, die dem UN—Generalsekretär im Vorfeld der 60. Sitzung des Menschenrechtsrats unter Tagesordnungspunkt 3 eingereicht wurde, in Bezug auf den geplanten Interaktiven Dialog mit der UN—Sonderberichterstatterin zur Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht—Wiederholung.
Das Dokument trägt den Titel »Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung: Versöhnungsprozess in Kolumbien im Gange« und wurde in Zusammenarbeit mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI), »Friedensgemeinschaft von San José de Apartadó« (Comunidad de Paz de San José de Apartadó; Kolumbien), »Friedenspräsenz der Versöhnungsgemeinschaft« (Fellowship of Reconciliation Peace Presence, FOR Peace Presence; Kolumbien) sowie »Internationalem Versöhnungsbund ⸻ Österreich« erarbeitet.
Die Stellungnahme bezieht sich auf den laufenden Friedensprozess in Kolumbien und stellt die »Friedensgemeinschaft San José de Apartadó« vor, die am 23. März 1997 ihre Neutralität im kolumbianischen bewaffneten Konflikt erklärt hat. Weitere Informationen ↷
9. September 2025, Recht auf Kriegsdienstverweigerung: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen der Allgemeinen Debatte zur mündlichen Aktualisierung durch den Hohen Kommissar. Zaira Zafarana äußerte Besorgnis über fortgesetzte Versuche, das Völkerrecht und das internationale Menschenrechtssystem zu untergraben, und setzte sich für den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen sowie die vollständige Anerkennung ihres Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung ein. Weitere Informationen ↷
15. September 2025, Israel, Russland und Ukraine: Side Event, organisiert von »Connection e.V.« in Partnerschaft mit WRI bei den Vereinten Nationen in Genf während der laufenden Sitzung des Menschenrechtsrats, mit dem Titel »The right to conscientious objection to military service in time of war« (Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Zeiten des Krieges).
Die Veranstaltung, an der UN—Mitarbeitende, Diplomatinnen und Vertreterinnen von NGOs teilnahmen, umfasste persönliche Beiträge von Kriegsdienstverweigerinnen aus Israel, Russland und der Ukraine sowie eine kurze Präsentation zu internationalen Standards und zur Dringlichkeit des Schutzes von Kriegsdienstverweigerinnen, die gezwungen sind, ihr Land zu verlassen.
Diese Veranstaltung hatte eine besondere Bedeutung, da sie genau drei Monate nach dem Tod des Direktors von »Connection e.V.«, Rudi Friedrich, stattfand. Weitere Informationen ↷
19. September 2025, Belarus: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen des Interaktiven Dialogs mit der Gruppe unabhängiger Expertinnen zu Belarus*. Zaira Zafarana stellte den Fall der Menschenrechtsverteidigerin Olga Karach vor und verwies anschließend auf die fortschreitende Militarisierung von Kindern in Belarus sowie auf die Notwendigkeit des Schutzes von Kriegsdienstverweiger*innen, die im Ausland Asyl suchen. Weitere Informationen ↷
22. September 2025, Russland: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen des Interaktiven Dialogs mit dem Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in der Russischen Föderation. Zaira Zafarana thematisierte die mangelnde Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im Land sowie Praktiken der Erniedrigung und Folter von Soldaten, die versuchen, den Dienst in Kriegsgebieten zu verweigern. Zudem prangerte sie die Einstufung des Osteuropa—Programmkoordinators von »Connection e.V.«, Artem Klyga, als »ausländischen Agenten« an. Weitere Informationen ↷
29. September 2025, Türkei: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf im Rahmen der Allgemeinen Debatte zu Tagesordnungspunkt 6 zur Annahme der Ergebnisse des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR). Zaira Zafarana äußerte große Besorgnis über das Fehlen von Empfehlungen an Türkiye zur Nichtanerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und schilderte die dramatische Situation des sogenannten »zivilen Todes«, der Kriegsdienstverweiger*innen im Land widerfährt. Die Stellungnahme forderte den Menschenrechtsrat auf, den UPR—Mechanismus vollständig und zeitnah zum Schutz der Menschenrechte zu nutzen. Weitere Informationen ↷
3. Oktober 2025, Ukraine: Mündliche Stellungnahme im Plenum des Menschenrechtsrats im Rahmen des Interaktiven Dialogs zur mündlichen Aktualisierung des Hohen Kommissars zur Menschenrechtslage in der Ukraine sowie zum Zwischenbericht des Generalsekretärs zur Menschenrechtslage auf der Krim. Zaira Zafarana bekundete Solidarität mit der Bevölkerung der Ukraine, forderte Russland zu einem Waffenstillstand auf, beschrieb Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und rief den Menschenrechtsrat zu dessen Schutz auf. Weitere Informationen ↷
ALLGEMEINES PERIODISCHES ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN
Juli 2025, Österreich und Georgien: »Connection e.V.« erstellte zwei länderbezogene Berichte zu Österreich und Georgien für deren Überprüfung im Rahmen der 51. Sitzung des UPRs. In Österreich ist der Ersatzdienst strafend ausgestaltet, zudem wird das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für aktive Angehörige der Streitkräfte nicht anerkannt. In Georgien bestehen ähnliche Probleme, zusätzlich betrifft dies auch die Rekrutierung von Minderjährigen. Weitere Informationen ↷
Oktober 2025, Lettland und Singapur: »Connection e.V.« berichtete den Vereinten Nationen über die Situation des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in Lettland und Singapur im Vorfeld ihrer Überprüfung im Rahmen der 52. Sitzung des UPRs. In Lettland bestehen Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung sowie Probleme beim Schutz ausländischer Kriegsdienstverweiger*innen, die in ihren Herkunftsländern verfolgt werden. Singapur erkennt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an und weist zudem Fälle von Rekrutierung Minderjähriger auf. Weitere Informationen ↷
UN—VERTRAGAUSSCHÜSSE
Juni 2025, Südkorea: »Connection e.V.« reichte eine Stellungnahme zu den Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte von Kriegsdienstverweigerinnen in der Republik Korea beim UN—Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein. Die Staatenüberprüfung fand im September statt, begleitet von einer Teilnahme von »Connection e.V.« an einem Briefing mit den Ausschussmitgliederinnen. Weitere Informationen ↷
Juli 2025, Ukraine: »Connection e.V.« übermittelte dem UN—Menschenrechtsausschuss im Rahmen seiner 145. Sitzung einen Bericht, der die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Überprüfung der Ukraine kommentierte, mit besonderem Augenmerk auf Verletzungen der Meinungsfreiheit von Personen, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung unterstützen und verteidigen, wie im Fall von Yurii Sheliazhenko. Weitere Informationen ↷
August 2025, Russische Föderation: »Connection e.V.« reichte beim UN—Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einen Bericht zur Überprüfung Russlands im Rahmen seiner 78. Sitzung ein. Zudem hielt die Internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.« ein mündliches Briefing vor den Mitgliedern des Ausschusses. Der Bericht thematisiert unter anderem unverhältnismäßige Zwangsmobilisierungen, die fehlende Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung für freiwillige und professionelle Angehörige der Streitkräfte sowie alternative Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Militärs und der Rüstungsindustrie. Weitere Informationen ↷
November 2025, Burkina Faso: »Connection e.V.« reichte einen länderbezogenen Bericht beim UN—Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein, um problematische Aspekte im Zusammenhang mit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen darzustellen und den Ausschuss in seiner 79. Sitzung aufzufordern, entsprechende Punkte in die Liste der Fragen für die Staatenüberprüfung aufzunehmen. Weitere Informationen ↷
BERICHTERSTATTUNG AN DEN UN—MENSCHENRECHTSRAT
September 2025, Kriegsdienstverweiger*innen: »Connection e.V.« reichte einen Bericht als Beitrag zum thematischen Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) an den UN—Menschenrechtsrat ein, zum Thema »Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung, Aufstachelung zu Gewalt und Gewalt gegen Personen aufgrund von Religion oder Glauben«. Die Präsentation dieses Berichts ist für März 2026 in Genf vorgesehen. Weitere Informationen ↷
EUROPÄISCHE EBENE
»Connection e.V.« ist auch auf europäischer Ebene aktiv.
Am 16. Oktober nahm »Connection e.V.« an der OSZE—Konferenz zur menschlichen Dimension in Warschau teil, organisierte dort eine Nebenveranstaltung zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und ergriff anschließend im Plenum während der Sitzung zur Gedanken— und Religionsfreiheit das Wort. Weitere Informationen ↷
Am 9. Dezember organisierte »Connection e.V.« gemeinsam mit in Brüssel ansässigen NGOs und weiteren Partnern das Webinar »Europa rüstet wieder auf: Ist unser Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Gefahr?«, um über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und entsprechende Advocacy—Arbeit zu informieren. An dem Webinar nahmen Podiumsgäste aus der Türkei, Griechenland, Israel, der Ukraine und Russland teil. Weitere Informationen ↷
WEITERE INFORMATIONEN
Über die internationale Advocacy—Arbeit von »Connection e.V.« berichten wir regelmäßig auf CONNECTION e.V. ⸻ VN in GENF ↷
KONTAKT
Zaira Zafarana, internationale Advocacy—Koordinatorin von »Connection e.V.«
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
⸻
Connection e.V.
Hermann-Steinhäuser-Straße 43
D-63065 Offenbach
Telefon: +49 (0)69 7434 3815
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website: https://www.connection-ev.org/
Folgen Sie uns auf Facebook: https://www.facebook.com/connection.ev
Russischsprachiger Telegram-Kanal: https://t.me/connection_ev
YouTube Kanal: https://www.youtube.com/@RefusetoKill
Wir danken für Spenden auf eines der folgenden Konten:
Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE48 3702 0500 0007 0857 00, BIC: BFSWDE33XXX
Sparkasse Offenbach, IBAN DE47 5055 0020 0006 0853 77, BIC: HEADEF1OFF
Spenden sind steuerlich abzugsfähig.
Wir bitten unsere Datenschutzhinweise unter https://de.connection-ev.org/datenschutz zu beachten.








