Neues aus dem Antikriegshaus und andere wichtige Sachen
Zur geplanten Mitgliederversammlung am 11. April 2021
Für die Arbeit des Antikriegshauses und eines Vereins wie der Dokumentationsstätte zu Kriegsgeschehen und über Friedensarbeit Sievershausen e.V. sind dies schwierige Zeiten: Veranstaltungen können nicht oder nicht wie gewohnt stattfinden, angebotene Seminare und Workshops müssen abgesagt, verschoben oder können nur Online durchgeführt werden, der Tagungs- und Übernachtungshausbetrieb kommt zeitweilig vollständig zum Erliegen, Einnahmen brechen in der Folge auch weg. (Und) Sitzungen können nur eingeschränkt stattfinden. So musste auch die Mitgliederversammlung im Jahr 2020 zunächst verschoben und dann angesichts steigender Inzidenzen im Herbst abgesagt werden. Nun standen wir wieder vor der Entscheidung, wie wir mit der unklaren aktuellen Situation umgehen.
Wir haben entschieden, dass wir dringend eine Mitgliederversammlung durchführen wollen. Einerseits, weil wir den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig sind und Sie/Ihr ein(e) Recht darauf habt, auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten zu erfahren, wie die Lage und die Planungen aussehen und die Möglichkeit gegeben werden soll, daran mitzuwirken. Zum anderen, weil wir befürchten, den Kontakt zu Ihnen/Euch zu verlieren.
Wir alle sehnen uns sicherlich danach, wieder in direkten, persönlichen Austausch treten zu können – in so vielen Bereichen unseres Lebens. Das geht uns nicht anders und wir hätten gerne eine Mitgliederversammlung in Präsenz angekündigt. Angesichts der momentanen Lage und Entwicklung der Pandemie können wir dies aber nicht guten Gewissens tun. Auch wäre eine solche Präsenzveranstaltung, so sie rechtlich vertretbar wäre, wohl nur unter strikten Abstandsregeln, mit Maskenpflicht auch am Platz im großen Kirchenraum und ohne Kaffee und Kuchen vorstellbar gewesen. Das ist nicht das Miteinander, der Austausch, was Mitgliederversammlungen eigentlich auch ausmacht.
Deshalb haben wir uns entschieden, die rechtlich eingeräumte Möglichkeit der Online-Mitgliederversammlung zu nutzen, um den satzungsgemäßen Aufgaben einer Mitgliederversammlung Genüge tun zu können, ohne die Gesundheit von Teilnehmenden zu gefährden. Gleichzeitig wollen wir uns auch unter diesen Bedingungen bemühen, den Austausch zu ermöglichen und zu fördern.
Praktisch bedeutet dies, dass alle Mitglieder die Möglichkeit bekommen, sich für die Online-Mitgliederversammlung anzumelden. Daraufhin stellen wir ausführliche Informationen über technische Voraussetzungen und praktische Hinweise für die Teilnahme über Zoom zu Verfügung. Kurz vor der Mitgliederversammlung enthalten alle angemeldeten Mitglieder einen Link zur Einwahl.
Außerdem schicken wir im Vorfeld umfangreiche Unterlagen (Jahresberichte 2019 und 2020; Sachstandsberichte des Friedensortes, Jahresabschlüsse etc.) zu, die zur Vorbereitung für die Sitzung dienen und die als Basis für Fragen und Rückfragen an Vorstand und Geschäftsführung genutzt werden können. Dies auch, damit die Berichte in der Online-MV kurzgehalten werden können und Zeit für den Austausch besteht.
Schließlich haben wir die turnusmäßigen Vorstandswahlen der Mitgliederversammlung von 2019 nachzuholen. Es gibt eine Kandidat*innenliste aus dem Vorstand, aber natürlich sind zusätzliche Kandidaturen im Vorfeld und auf der MV möglich.
Mit Blick auf Abstimmungen und Wahlen beabsichtigen wir im Grundsatz, während der Online-Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen. Wenn keine geheime Wahl/Abstimmung beantragt wird, kann dies über die Einzelabfrage der eingeloggten Mitglieder passieren. Mit Zustimmung der Mitglieder würden wir zumindest diese Abstimmungsvorgänge aufzeichnen, ansonsten werden sie durch die jeweilige Wahlleitung vor den Augen aller Teilnehmenden festgestellt und entsprechend protokolliert.
Falls geheime Abstimmung/Wahl beantragt werden sollte, gestaltet sich das Abstimmungsprozedere etwas komplizierter. Wir können dann eine Online-Umfrage starten, bei dem das Abstimmungsverhalten anonymisiert und das Gesamtergebnis für alle nachvollziehbar angezeigt und zusätzlich protokolliert wird. Allerdings bedeutet dies dann auch, dass zwei Mitglieder vor einem Bildschirm/Computer nicht beide abstimmen können, da pro Onlinezugang zur Versammlung nur eine Stimme abgegeben werden kann. Dies bedeutet in der Praxis, dass bspw. Ehepaare sich jeweils die Zugangsdaten zur Sitzung zuschicken lassen müssten (über eine eigene Mailadresse) und an getrennten Endgeräten an der Sitzung teilnehmen müssten, um jeweils ihr Stimmrecht auszuüben. Zudem müssten etwaige Gäste/Fördermitglieder ohne Stimmrecht für den Wahlgang aus der Sitzung austreten, da sonst nicht gewährleistet werden könnte, dass diese nicht mit abstimmen.
Wir weisen auf diese Eventualitäten hin. Wie wahrscheinlich das Szenario geheimer Abstimmungen ist, mag jeder selbst einschätzen und sich dementsprechend darauf einstellen.
Bei knappen Abstimmungsergebnissen würden wir zudem der Mitgliederversammlung die Frage stellen, ob das Wahlergebnis von allen anerkannt wird oder ggf. eine nachfolgende schriftliche Abstimmung unter den Teilnehmer*innen der Mitgliederversammlung veranlasst werden soll. Diese kann dann mit Wahlberechtigungsscheinen und Wahlzetteln ähnlich wie beim Briefwahlverfahren auch als geheime Wahl im Nachgang zur Mitgliederversammlung durchgeführt werden.
Im Nachgang zur Mitgliederversammlung wollen wir das Angebot an alle machen, noch virtuell in der MV zu verbleiben, um in größeren oder kleineren Gruppen (noch) miteinander in den Austausch zu kommen. Hierfür beabsichtigen wir einige virtuelle Räume zur Verfügung zu stellen, in denen man sich treffen und zwischen denen man eigenhändig wechseln kann. (um sich mit anderen zu treffen.) Es ist dies der Versuch, einen kleinen Ersatz für die kleinen und größeren Gespräche am Rande einer Mitgliederversammlung zu schaffen.